Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg war das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Brandenburg.
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Gerichtssitz und -bezirk
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hatte seinen Sitz in Frankfurt (Oder). Gerichtsbezirk war das gesamte Gebiet des Bundeslandes.
Instanzenzug
Das Oberverwaltungsgericht war dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.
Nachgeordnete Gerichte waren das Verwaltungsgericht Potsdam , das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und Verwaltungsgericht Cottbus .
Geschichte
Am 26. April 2004 schlossen die Länder Berlin und Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Zum 1. Juli 2005 wurde in einem ersten Schritt neben dem gemeinsamen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg errichtet. Es ersetzt die Oberverwaltungsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg.
Weblinks
- Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg (PDF)
Kategorien : Historisches Gericht (Deutschland) | Brandenburg
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